AGBs

1. Beschreibung der Dienste

Die STYLINK Social Media GmbH, Friedrich-Ebert-Str. 181-183, D-48153 Münster (nachfolgend „stylink“) ist bzw. wird ab dem 01.05.2024 Betreiber der Plattform, über die Interessenten (nachfolgend jeweils „Brand“ oder „Brands“) stylink mit der Erstellung von Video-Clips (nachfolgend „Beitrag“ oder „Video“) beauftragen können (nachfolgend „stylink UGC“). Stylink wird für die Erstellung des Beitrags externe Anbieter unterbeauftragen (nachfolgend „Creator“ oder „Creators“) und der Brand das zeitlich unbeschränkte Recht zur Nutzung des Beitrags für Zwecke der Online-Vermarktung der Brands bzw. deren Produkten im Rahmen von Social Media und anderen Aktivitäten einräumen. Für einen Übergangszeitraum bis Ende April 2024 erfolgt der Betrieb von stylink UGC noch durch die Nano Influence GmbH, Penzingerstraße 129/1/62, A-1140 Wien (nachfolgend „Nano“), die während des Übergangszeitraums Vertragspartner wird; für derartige Verträge gelten die nachfolgenden Bestimmungen entsprechend mit der Maßgabe, dass an die Stelle von stylink Nano tritt.

Der Zugang zu stylink UGC erfolgt unter der Web-Adresse „www.getnano.io“ für Brands oder über die iOS oder Android App (Creators). Die Web-Adresse und die Apps werden nachfolgend zusammen „Plattform“ genannt.

Die Brand erstellt eine Beschreibung des gewünschten Auftrags (nachfolgend „Briefing“) und übermittelt diese über die vorgesehenen Funktionen auf stylink UGC (nachfolgend „Auftrag“).

Die über stylink angebundenen Creators können den Auftrag einsehen und sich für die Erstellung des Beitrags bewerben. Hierfür erstellen die Creators digitale Bewerbungen.

Die Brand kann die Bewerbungen einsehen und anschließend einen Creator auswählen.

stylink erteilt dem ausgewählten Creator einen Auftrag zur Erstellung des Beitrags gemäß Briefing sowie weiterer Vorgaben in eigener Verantwortung.

Nach Erstellung des Beitrags durch den Creator wird dieser den Beitrag auf stylink UGC hochladen und somit stylink sowie der Brand zugänglich machen.

 

2. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die „AGB“) regeln das Rechtsverhältnis zwischen stylink und den Nutzern. Im Einzelfall individuell mit dem Nutzer getroffene Vereinbarungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein Vertrag bzw. die Bestätigung von stylink –  jeweils mindestens in Textform – erforderlich.

(2) Verwendet ein Nutzer eigene Geschäftsbedingungen und weichen diese von diesen AGB ab, so haben diese AGB Vorrang, auch wenn stylink den Geschäftsbedingungen des Nutzers nicht ausdrücklich widersprochen hat.

 

3. Anforderungen für alle Nutzer

(1) Der Zugang von Nutzern zu stylink UGC erfolgt durch Eröffnung eines Nutzerkontos (nachfolgend „Account“) unter Angabe der hierfür erforderlichen Informationen. Im Rahmen der Eröffnung des Accounts müssen die Nutzer diese AGB akzeptieren. Nach Eröffnung des Accounts können Nutzer die Funktionalitäten von stylink UGC in Anspruch nehmen.

(2) Dem Nutzer obliegt es, sorgfältig zu prüfen oder sich fachkundig beraten zu lassen, ob stylink UGC den Anforderungen des Nutzers entspricht. Der Nutzer trägt ferner Sorge dafür, dass er die erforderlichen Mindestvoraussetzungen an die Nutzung von stylink UGC hardware- und softwareseitig erfüllt. Die Schaffung und Betreuung der Anbindung des Nutzers an das lnternet ist kein Gegenstand dieses Vertrages, sondern obliegt dem Nutzer.

(3) Bei Eröffnung des Accounts muss der Nutzer unbeschränkt geschäftsfähig sein. Die Eröffnung des Accounts darf nur im Namen und für Rechnung des Nutzers selbst erfolgen; die Eröffnung eines Accounts für Dritte ist untersagt. Bei Eröffnung eines Accounts für eine juristische Person oder Gesellschaft muss die handelnde Person hierzu vertretungsberechtigt sein. In diesem Fall ist die vertretene juristische Person oder Gesellschaft der „Nutzer“ im Sinne dieser AGB.

(4) Der Nutzer versichert, bei der Registrierung oder jeder Kontaktaufnahme mit stylink oder anderen Nutzern wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen. Sollte dies nicht der Fall sein, behält sich stylink vor, den Nutzer von der Nutzung der Plattform und der sonstigen Dienste von stylink auszuschließen.

(5) Nutzer sind nicht berechtigt, etwa ihnen erteilte Zugangsdaten und Passwörter an Dritte weiterzugeben. Sollten Dritte Zugang zum stylink Account eines Nutzers erhalten oder der Verdacht auf Missbrauch bestehen, ist der Nutzer angehalten, sich unverzüglich bei stylink zu melden, um seine Daten ändern zu lassen.

(6) Jeder Nutzer verpflichtet sich, keine Inhalte mit Viren, Trojanern oder sonstigen Programmierungen, die das System von stylink schädigen können, zu übermitteln. Bei Zuwiderhandlung wird der Nutzer sofort von der Nutzung von stylink ausgeschlossen. Der Nutzer ist ferner verpflichtet, stylink jedweden Schaden zu ersetzen, der stylink durch eine etwaige schuldhafte Verletzung der vorstehenden Verpflichtungen entstanden ist.

(7) Nutzer, die während des Übergangszeitraums bis Ende April 2024 einen Account eröffnen, erklären mit der Registrierung ihr Einverständnis, dass zum Ende des Übergangszeitraums ihre personenbezogenen Daten und ihre Vertragsdaten von Nano an stylink weitergegeben werden. Sie erklären ferner ihr Einverständnis damit, dass mit Ende des Übergangszeitraums noch nicht von beiden Seiten vollständig abgewickelte Vertragsverhältnisse unverändert von Nano auf stylink übergehen.

 

4. Leistungsgegenstand

(1) Der Creator erstellt für stylink gemäß der von stylink dem Creator zur Verfügung gestellten Leistungsbeschreibung der Brand (Briefing) den bestellten Beitrag und überlässt stylink das Nutzungsrecht hieran gemäß Ziffer 8. Im Gegenzug erhält der Creator die vereinbarte Vergütung gemäß Ziffer 6. 

(2) Der Creator ist zur persönlichen Leistungserbringung verpflichtet.

(3) Die Lieferung und Übergabe des Beitrags durch den Creator erfolgt nach Wahl von stylink durch Hochladen des Beitrags auf eine von stylink zur Verfügung gestellte Plattform. Falls nichts Abweichendes vereinbart wird, muss der Creator den Beitrag spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen nach Vertragsabschluss (und ggf. nach Erhalt der Produktionsmittel gemäß Ziffer 7) liefern. Liefert der Creator den Beitrag nicht fristgemäß ab, so hat stylink das Recht, von dem geschlossenen Vertrag zurückzutreten und einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von EUR 100,00 pro Beitrag zu verlangen.

(4) Der Creator ist zur Einhaltung sämtlicher Vorgaben des Briefings verpflichtet. Entspricht der gelieferte Beitrag nicht den Vorgaben des Briefings, hat ihn der Creator unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Kalendertagen, entsprechend den Briefing-Vorgaben anzupassen.

(5) Der Creator verpflichtet sich darüber hinaus, d.h. auch wenn der Beitrag den Briefing-Vorgaben entspricht, zur einmaligen angemessenen Anpassung des Beitrags im Rahmen einer Feedback-Schleife. Diese einmalige Anpassung ist durch das vereinbarte Entgelt abgegolten. Eine solche Anpassung kann nur gefordert werden, wenn sich die Änderungswünsche innerhalb des durch das Briefing festgelegten Rahmens halten. Eine angeforderte Anpassung hat durch den Creator innerhalb von 5 Kalendertagen zu erfolgen, wenn nichts Abweichendes vereinbart wurde. Der Creator ist nicht zur Anpassung verpflichtet, wenn die im Rahmen des Anpassungswunsches gestellten Anforderungen nur mit unverhältnismäßigem Aufwand umsetzbar sind. 

(6) Dem Creator stehen aus dem Rechtsverhältnis zwischen stylink und Dritten (insbesondere der beauftragenden Brand) keine eigenen Ansprüche oder Rechte zu.

 

5. Vertragsabschluss

(1) stylink gibt dem Creator Zugriff auf Aufträge von Brands in der Weise, dass der Creator alle zur Auftragserfüllung notwendigen Informationen einsehen kann (die „Anfrage“). Ziel ist es, dass Missinterpretationen und mögliche Auseinandersetzungen in Bezug auf die Erstellung des Beitrags vermieden werden können. Die Anfrage wird regelmäßig insbesondere Angaben zu den folgenden Punkten beinhalten:

  1. a) zu bewerbendes Produkt und Produktbeschreibung sowie Hinweis, ob und in welcher Form das Produkt dem Creator zur Verfügung gestellt wird
  2. b) technische Details zum gewünschten Beitrag (z.B. Länge des Videos, Seitenverhältnisse, Ablauf des Videos)
  3. c) Inhaltliche Details, die in dem Beitrag erwähnt werden sollen (z.B. Aufruf zu Handlungen usw.) bzw. Hinweise zu nicht gewünschten Inhalten oder Darstellungen.
  4. d) Geschlecht und Altersgruppe des Creators
  5. e) Etwaige terminliche Vorgaben für die Erstellung des Beitrags
  6. f) Zusätzliche Anforderungen an den Creator oder den Beitrag
  7. f) Vergütungsvorschlag seitens stylink

Die Veröffentlichung einer Anfrage stellt noch kein Angebot von stylink an den Creator dar.

(2) Die Mitteilung der Bereitschaft seitens des Creators, den angefragten Beitrag zu dem mitgeteilten Vergütungsbetrag zu erstellen (die „Bewerbung“), stellt ein Angebot des Creators an stylink zum Abschluss eines Vertrages bezüglich der Erstellung des Beitrags durch den Creator unter Anerkennung dieser AGB dar. Jede Bewerbung muss ein Beispiel-Video / eine Arbeitsprobe beinhalten und ggf. weitere für die Anfrage relevante und vom Creator zu liefernde Informationen. Die Bewerbung muss inhaltlich den Bestimmungen des Briefings durch die Brand gemäß Ziffer 4 Absatz (1) entsprechen. Der Creator ist an eine Bewerbung drei Wochen lang gebunden.

(3) Der Vertrag kommt zwischen dem Creator und stylink zustande durch die Annahme der Bewerbung durch die Brand; die Brand handelt insoweit als Vertreter von stylink. Die Annahme erfolgt durch Zusendung einer Bestätigung durch stylink an den Creator mittels Push-Notification und/oder E-Mail. Damit werden auch diese AGB Vertragsbestandteil.

(4) stylink ist zur Annahme der Bewerbung nicht verpflichtet. Die Erstellung der Bewerbung wird nicht vergütet.

(5) stylink kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Auftrag der Brand vorzeitig beendet wird, ohne dass stylink insoweit ein Verschulden trifft. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Brand die für die Erstellung des Beitrags erforderlichen Produktionsmittel (siehe Ziffer 7) nicht rechtzeitig übersendet. Im Falle des Rücktritts enden die beiderseitigen Verpflichtungen aus dem geschlossenen Vertrag ersatzlos.

(6) Vertragssprache ist Deutsch.

 

6. Vergütung

(1) Die Vergütung wird zwischen den Parteien im Rahmen des Vertragsabschlusses vereinbart.

(2) Die Vergütung ist verdient mit Übermittlung des vertragsgemäßen Beitrags gemäß Ziffer 4 Absätze (3) bis (5) und Abnahme des Beitrags durch die Brand. Danach wird dem Konto des Creators die vereinbarte Vergütung gutgeschrieben. Der Creator kann die Auszahlung der Vergütung über die Plattform anfordern. Nach Anforderung der Auszahlung erstellt stylink eine Gutschrift und übermittelt diese per mail bzw. stellt sie zum Download zur Verfügung. Die Auszahlung kann bis zu 14 Tage dauern.

(3) Der Creator ist für die Versteuerung der von ihm erzielten Einnahmen selbst verantwortlich. Sollte der Creator umsatzsteuerpflichtig sein, so ist er verpflichtet, stylink seine Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID bei Abgabe der Bewerbung gemäß Ziffer 5 Absatz (2) mitzuteilen. stylink wird in diesem Fall Gutschriftsbelege mit ausgewiesener Umsatzsteuer erstellen. Die Gutschriften können dem Creator elektronisch zur Verfügung gestellt werden.

(4) Die ausgewiesenen Beträge in den Gutschriftsbelegen sind jeweils Bruttobeträge inklusive der jeweils geltenden Umsatzsteuer.

 

7. Produktionsmittel

(1) Stellt die Brand für die Produktion eines Beitrags Produktionsmittel (z.B. Exemplare der zu bewerbenden Produkte) zur Verfügung, sind diese Eigentum von stylink. Sie sind nach Erstellung des Beitrags unverzüglich an stylink herauszugeben. Das Produktionsmittel muss sich hierbei in einem der vorgesehenen Verwendung (Produktion des Beitrags) entsprechenden Zustand befinden. Dies gilt nicht, soweit die Produktionsmittel bei vertragsgemäßer Erstellung des Beitrags planmäßig verbraucht werden und dadurch als Sache untergehen.

(2) Eine Herausgabepflicht besteht nicht, wenn das Produktionsmittel ausdrücklich an den Creator dauerhaft überlassen wird. Stellt der Creator den geschuldeten Beitrag stylink nicht fristgemäß zur Verfügung oder verweigert der Creator die geschuldete Anpassung gemäß Ziffer 4  Absätze (4) oder (5), sind überlassene Produktionsmittel auch dann herauszugeben, falls diese dauerhaft überlassen wurden.

(3) Die vorstehenden Absätze gelten auch dann, wenn die Übergabe (Besitzverschaffung) der Produktionsmittel an den Creator unmittelbar durch die Brand erfolgt ist.

(4) Verstößt der Creator gegen seine Pflicht zur fristgemäßen Herausgabe der Produktionsmittel, so hat er an stylink eine Vertragsstrafe in Höhe des allgemeinen Verkaufspreises des Produktionsmittels zu leisten, mindestens jedoch in Höhe von EUR 150,00. Die Vertragsstrafe tritt neben die sonstigen Rechte auf Herausgabe und auf Schadensersatz, wird jedoch auf einen solchen Schadensersatz angerechnet.

 

8. Nutzungsrechte

(1) Der Creator überträgt stylink zum Zwecke der Vertragserfüllung an dem im Rahmen des Auftrags erstellten Beitrag ein zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenztes, ausschließliches, Nutzungsrecht.

(2) Die Rechteeinräumung umfasst unter anderem die Befugnis von stylink, den Beitrag im In- und Ausland in körperlicher und unkörperlicher Form – entgeltlich oder unentgeltlich – zu nutzen, öffentlich wiederzugeben, zu vervielfältigen, zu verbreiten, in digitaler oder analoger Form auf Bild-, Daten- und Tonträger aller Art aufzunehmen und diese ihrerseits zu vervielfältigen und zu verbreiten. Die Rechteeinräumung umfasst insbesondere die Befugnis, den Beitrag interaktiv auf elektronischem Weg auf allen derzeit bekannten Übertragungswegen wie Kabel, Satellit, allen Funkübertragungssystemen jeder Art in allen Standards nutzbar zu machen. Die vorstehenden Rechte können von stylink nach freiem Belieben ganz oder teilweise auch in Form einer ausschließlichen oder nicht ausschließlichen Berechtigung auf Dritte weiter übertragen werden (insbesondere auf die beauftragende Brand). stylink und diejenigen Personen, denen stylink hierzu das Recht einräumt, sind berechtigt, den Beitrag zu bearbeiten und zu ändern sowie den so bearbeiteten oder geänderten Beitrag zu vervielfältigen, zu veröffentlichen und zu verbreiten.

(3) der Creator verzichtet hiermit, soweit rechtlich zulässig, auf die ihm nach dem Urheberrecht zustehenden Urheberpersönlichkeitsrechte, insbesondere auf das Recht, als Urheber genannt zu werden (§ 13 S. 2 UrhG).

 

9. Gewährleistung des Creators; Verletzung von Rechten Dritter

(1) Der Creator gewährleistet, dass der Beitrag die vertraglich vereinbarten Inhalte gemäß des Briefings / der Anfrage und gegebenenfalls der im Nachgang vereinbarten Änderungen oder Präzisierungen erfüllt.

(2) Der Creator versichert, dass er den Beitrag persönlich erstellt hat, dieser frei von Rechten Dritter ist (auch frei von Leistungsschutzrechten) und eine Verwendung des Beitrags keine Verletzung von Rechten Dritter darstellt.

(3) Der Creator ist verpflichtet, im Rahmen der Erstellung des Beitrags keinerlei beleidigende oder verleumderische Inhalte zu verwenden oder auf entsprechendes Material auf einer Dritt-Website zu verlinken. Der Creator ist ferner verpflichtet, im Rahmen der Erstellung des Beitrags keinerlei politische, sittenwidrige, pornografische, moralisch verwerfliche, anstößige, gewalttätige, Gewalt verherrlichende, sexistische, rechts- oder linksextreme Inhalte oder gegen Gesetze, insbesondere Jugendschutzgesetze und den Jugendmedienschutzstaatsvertrag, verstoßende Inhalte zu verwenden oder auf entsprechendes Material auf einer Dritt-Website zu verlinken.

(4) Der Creator stellt stylink von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte gegenüber stylink aufgrund einer Verletzung ihrer Rechte durch den Beitrag bzw. den Creator geltend machen. Insoweit hat der Creator auch die Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung, einschließlich Anwalts- und Gerichtskosten in gesetzlicher Höhe, zu tragen. Eine Freistellungsverpflichtung des Creators besteht nicht, wenn dieser die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat. Insbesondere wird der Creator stylink bei der Verteidigung gegen vorgenannte Ansprüche durch die Abgabe von Erklärungen, wie etwa eidesstattlichen Versicherungen, sowie durch sonstige Informationen unterstützen und darauf hinwirken, dass Ansprüche Dritter unmittelbar gegen den Creator selbst geltend gemacht werden. Weitergehende Ansprüche gegen den Creator, wie insbesondere Schadensersatzansprüche, bleiben ausdrücklich vorbehalten.

(5) Der Creator ist verpflichtet, bei Kenntnis einer möglicherweise bestehenden Verletzung von Rechten Dritter dies umgehend stylink mitzuteilen.

 

10. Haftung und Verantwortlichkeit

(1) stylink haftet im Rahmen des Vertragsverhältnisses abschließend wie folgt:

  1. a) stylink haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.
  2. b) In Fällen leichter Fahrlässigkeit haftet stylink bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Eine wesentliche Vertragspflicht im Sinne dieser Regelung ist eine Pflicht, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Erfüllung sich der Vertragspartner deswegen regelmäßig verlassen darf. Diese Haftung ist jedoch auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.

(2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten zugunsten von Mitarbeitern, Vertretern, Beauftragten und Erfüllungsgehilfen entsprechend.

(3) Eine etwaige Haftung für gegebene Garantien und für Ansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.

(4) Soweit ein Anspruch des Nutzers gegenüber Dritten besteht, tritt ein Haftungsanspruch des Nutzers gegenüber stylink in der Weise zurück, dass der Nutzer zunächst den Schaden gegenüber dem Dritten geltend machen muss. stylink wird eigene Ansprüche gegenüber Dritten, die für die Durchsetzung der Ansprüche des Nutzers diesen gegenüber notwendig sind, an den Nutzer abtreten.

(5) stylink bleibt der Einwand des Mitverschuldens vorbehalten. Der Nutzer hat insbesondere die Pflicht zur Datensicherung und zur Abwehr von Schadsoftware jeweils nach dem aktuellen Stand der Technik. Für die Datensicherung gilt dies jedoch nur, wenn und soweit diese nicht gemäß den vertraglichen Vereinbarungen Bestandteil der Vertragsleistungen sind.

(6) Ansprüche wegen Mängeln verjähren in achtzehn Monaten ab dem gesetzlichen Fristbeginn, außer der Mangel wurde arglistig verschwiegen.

 

11. Vertraulichkeit

(1) Die Vertragspartner verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die ihnen bei der Durchführung dieses Vertrags bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nur für vertraglich vereinbarte Zwecke zu verwenden.

(2) Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Bestimmung sind Informationen, Unterlagen, Angaben und Daten, die als solche bezeichnet sind oder ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind, insbesondere die Höhe der Vergütung. stylink verpflichtet sich, nur solchen Mitarbeitern Zugang zu vertraulichen Informationen des Nutzers zu gewähren, die mit der Leistungserbringung im Rahmen dieses Vertrags betraut sind. Die Vertragspartner werden für vertrauliche Informationen des jeweils anderen Vertragspartners keine Schutzrechtsanmeldungen anstrengen.

(3) Werden von einer öffentlichen Stelle vertrauliche Informationen im vorgenannten Sinne verlangt, so ist dieser Vertragspartner unverzüglich und noch vor Herausgabe der Informationen an die öffentliche Stelle zu informieren, sofern dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften oder behördliche Verfügungen entgegenstehen.

(4) Die Rechte und Pflichten nach diesem Abschnitt über Geheimhaltung werden von einer Beendigung der Kooperation nicht berührt.

 

12. Schutz der Rechte von stylink

(1) Den Nutzern ist es untersagt, Urheberrechts-, Marken- oder Eigentumszeichen von stylink 

  1. a) außerhalb der vertraglichen Berechtigung zu nutzen,
  2. b) zu entfernen, zu verändern oder zu verdecken.

(2) Den Nutzern ist es ferner untersagt, Produkte zu verändern einschließlich von Produkten oder Bestandteilen von Produkten, die durch Dritte geliefert werden.

 

13. Hinweise zur Datenverarbeitung

Es gelten die im Rahmen der Registrierung vereinbarten Hinweise zur Datenverarbeitung.

 

14. Schlussbestimmungen

(1) Auf Verträge zwischen stylink und dem Creator ist deutsches Recht anwendbar. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen stylink und dem Creator ist Münster. Für Verträge, die bis zum Ende des Übergangszeitraums (Ende April 2024) abgeschlossen werden, findet das Recht der Bundesrepublik Österreich Anwendung; Gerichtsstand ist dann Wien. Das UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.

(2) Die Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis sind nur mit Zustimmung des anderen Vertragsteils übertragbar.

(3) Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung durch stylink abgetreten werden.

(4) stylink behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern und anzupassen. Änderungen werden den Nutzern unverzüglich bekannt gemacht. Jeder Nutzer hat die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen in schriftlicher oder elektronischer Form (Email) Widerspruch einzulegen. Die anschließende, weitere Nutzung der Plattform oder von stylink wird als Einverständnis zu den veränderten AGB gewertet.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in diesen AGB eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Im Fall einer Lücke gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach dem wirtschaftlichen Zweck dieser AGB vereinbart worden wäre, wenn die Parteien diesen Umstand von vornherein bedacht hätten.

 

Copyright: STYLINK Social Media GmbH, Alle Rechte vorbehalten

Stand: März 2024

1. Beschreibung der Dienste

Die STYLINK Social Media GmbH, Friedrich-Ebert-Str. 181-183, D-48153 Münster (nachfolgend „stylink“) ist bzw. wird ab dem 01.05.2024 Betreiber der Plattform, über die Interessenten (nachfolgend jeweils „Brand“ oder „Brands“) stylink mit der Erstellung von Video-Clips (nachfolgend „Beitrag“ oder „Video“) beauftragen können (nachfolgend „stylink UGC“). Stylink wird für die Erstellung des Beitrags externe Anbieter unterbeauftragen (nachfolgend „Creator“ oder „Creators“) und der Brand das zeitlich unbeschränkte Recht zur Nutzung des Beitrags für Zwecke der Online-Vermarktung der Brands bzw. deren Produkten im Rahmen von Social Media und anderen Aktivitäten einräumen. Für einen Übergangszeitraum bis Ende April 2024 erfolgt der Betrieb von stylink UGC noch durch die Nano Influence GmbH, Penzingerstraße 129/1/62, A-1140 Wien (nachfolgend „Nano“), die während des Übergangszeitraums Vertragspartner wird; für derartige Verträge gelten die nachfolgenden Bestimmungen entsprechend mit der Maßgabe, dass an die Stelle von stylink Nano tritt.

Der Zugang zu stylink UGC erfolgt unter der Web-Adresse „www.getnano.io“ für Brands oder über die iOS oder Android App (Creators). Die Web-Adresse und die Apps werden nachfolgend zusammen „Plattform“ genannt.

Die Brand erstellt eine Beschreibung des gewünschten Auftrags (nachfolgend „Briefing“) und übermittelt diese über die vorgesehenen Funktionen auf stylink UGC (nachfolgend „Auftrag“).

Die über stylink angebundenen Creators können den Auftrag einsehen und sich für die Erstellung des Beitrags bewerben. Hierfür erstellen die Creators digitale Bewerbungen.

Die Brand kann die Bewerbungen einsehen und anschließend einen Creator auswählen.

stylink erteilt dem ausgewählten Creator einen Auftrag zur Erstellung des Beitrags gemäß Briefing sowie weiterer Vorgaben in eigener Verantwortung.

Nach Erstellung des Beitrags durch den Creator wird dieser den Beitrag auf stylink UGC hochladen und somit stylink sowie der Brand zugänglich machen.

 

2. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die „AGB“) regeln das Rechtsverhältnis zwischen stylink und den Nutzern. Im Einzelfall individuell mit dem Nutzer getroffene Vereinbarungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein Vertrag bzw. die Bestätigung von stylink –  jeweils mindestens in Textform – erforderlich.

(2) Verwendet ein Nutzer eigene Geschäftsbedingungen und weichen diese von diesen AGB ab, so haben diese AGB Vorrang, auch wenn stylink den Geschäftsbedingungen des Nutzers nicht ausdrücklich widersprochen hat.

 

3. Anforderungen für alle Nutzer

(1) Der Zugang von Nutzern zu stylink UGC erfolgt durch Eröffnung eines Nutzerkontos (nachfolgend „Account“) unter Angabe der hierfür erforderlichen Informationen. Im Rahmen der Eröffnung des Accounts müssen die Nutzer diese AGB akzeptieren. Nach Eröffnung des Accounts können Nutzer die Funktionalitäten von stylink UGC in Anspruch nehmen.

(2) Dem Nutzer obliegt es, sorgfältig zu prüfen oder sich fachkundig beraten zu lassen, ob stylink UGC den Anforderungen des Nutzers entspricht. Der Nutzer trägt ferner Sorge dafür, dass er die erforderlichen Mindestvoraussetzungen an die Nutzung von stylink UGC hardware- und softwareseitig erfüllt. Die Schaffung und Betreuung der Anbindung des Nutzers an das lnternet ist kein Gegenstand dieses Vertrages, sondern obliegt dem Nutzer.

(3) Bei Eröffnung des Accounts muss der Nutzer unbeschränkt geschäftsfähig sein. Die Eröffnung des Accounts darf nur im Namen und für Rechnung des Nutzers selbst erfolgen; die Eröffnung eines Accounts für Dritte ist untersagt. Bei Eröffnung eines Accounts für eine juristische Person oder Gesellschaft muss die handelnde Person hierzu vertretungsberechtigt sein. In diesem Fall ist die vertretene juristische Person oder Gesellschaft der „Nutzer“ im Sinne dieser AGB.

(4) Der Nutzer versichert, bei der Registrierung oder jeder Kontaktaufnahme mit stylink oder anderen Nutzern wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen. Sollte dies nicht der Fall sein, behält sich stylink vor, den Nutzer von der Nutzung der Plattform und der sonstigen Dienste von stylink auszuschließen.

(5) Nutzer sind nicht berechtigt, etwa ihnen erteilte Zugangsdaten und Passwörter an Dritte weiterzugeben. Sollten Dritte Zugang zum stylink Account eines Nutzers erhalten oder der Verdacht auf Missbrauch bestehen, ist der Nutzer angehalten, sich unverzüglich bei stylink zu melden, um seine Daten ändern zu lassen.

(6) Jeder Nutzer verpflichtet sich, keine Inhalte mit Viren, Trojanern oder sonstigen Programmierungen, die das System von stylink schädigen können, zu übermitteln. Bei Zuwiderhandlung wird der Nutzer sofort von der Nutzung von stylink ausgeschlossen. Der Nutzer ist ferner verpflichtet, stylink jedweden Schaden zu ersetzen, der stylink durch eine etwaige schuldhafte Verletzung der vorstehenden Verpflichtungen entstanden ist.

(7) Nutzer, die während des Übergangszeitraums bis Ende April 2024 einen Account eröffnen, erklären mit der Registrierung ihr Einverständnis, dass zum Ende des Übergangszeitraums ihre personenbezogenen Daten und ihre Vertragsdaten von Nano an stylink weitergegeben werden. Sie erklären ferner ihr Einverständnis damit, dass mit Ende des Übergangszeitraums noch nicht von beiden Seiten vollständig abgewickelte Vertragsverhältnisse unverändert von Nano auf stylink übergehen.

 

4. Leistungsgegenstand

stylink erstellt gemäß Auftrag (Briefing) der Brand den bestellten Beitrag und überlässt der Brand zum Zeitpunkt der Abnahme das zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht hieran gegen Zahlung der vereinbarten Vergütung. stylink wird für die Erstellung des Beitrags auf denjenigen externen Dienstleister als Creator zurückgreifen, den die Brand über die stylink UGC-Plattform ausgewählt hat. Der Beitrag wird der Brand auf elektronischem Weg über die stylink UGC-Plattform zum Download zur Verfügung gestellt.

 

5. Vertragsabschluss

(1) Durch Verwendung der auf stylink UGC hierfür vorgesehenen Bestellfunktion (Betätigung des „Bestell-Buttons“) gibt die Brand ein verbindliches Angebot zur Erstellung eines dem Briefing entsprechenden Videos an stylink ab und erkennt die Geltung dieser AGB für den dem Angebot zugrundeliegenden Auftrag an. Die Höhe der Vergütung (zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer) wird vor Aufgabe des Auftrages auf stylink UGC angezeigt.

Die Brand verpflichtet sich, stylink alle zur Creator-Auswahl und zur Auftragserfüllung notwendigen Informationen im Rahmen der Übermittlung des Briefings zur Verfügung zu stellen und diese so genau wie möglich zu beschreiben. Ziel ist es, dass Missinterpretationen und mögliche Auseinandersetzungen in Bezug auf die Auswahl der Creator und die Erstellung des Beitrags vermieden werden können. Das Briefing muss insbesondere Angaben zu den folgenden Punkten beinhalten:

  1. a) zu bewerbendes Produkt und Produktbeschreibung sowie Hinweis, ob und in welcher Form das Produkt dem Creator zur Verfügung gestellt wird
  2. b) technische Details zum gewünschten Beitrag (z.B. Länge des Videos, Seitenverhältnisse, Ablauf des Videos)
  3. c) Inhaltliche Details, die in dem Beitrag erwähnt werden sollen (z.B. Aufruf zu Handlungen usw.) bzw. Hinweise zu nicht gewünschten Inhalten oder Darstellungen.
  4. d) Geschlecht und Altersgruppe des Creators
  5. e) Etwaige terminliche Vorgaben für die Erstellung des Beitrags
  6. f) Zusätzliche Anforderungen an den Creator oder den Beitrag.

(2) Der verbindliche Abschluss des Vertrages erfolgt durch Zusendung einer Bestätigung von stylink per E-Mail an die Brand, wobei eine Annahmefrist von zwei Wochen gilt.

(3) stylink ist nicht verpflichtet, auf Briefings der Brand zu reagieren und Angebote auf der Grundlage von Briefings zu erstellen.

(4) Die Übernahme von Garantien für bestimmte Eigenschaften des Beitrags bedarf zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch stylink.

(5) Die Leistungen von stylink beinhalten keine rechtliche Prüfung oder rechtliche Beratung (z.B. hinsichtlich lauterer Wettbewerbspraktiken) und dienen nicht der Erfüllung von gesetzlichen Informationspflichten der Brand (z.B. Pflichtinformationen gegenüber Verbrauchern).

 

6. Creator-Auswahl; Vergütung; Abnahme

(1) Creator können sich auf von stylink freigegebene Aufträge der Brands direkt gegenüber der Brand bewerben. Die Brand wird bei den ersten 3 Bewerbungen von Creators per Nachricht über die Bewerbung informiert.

(2) Die Brand kann einen bereits erteilten Auftrag durch Kontaktaufnahme mit dem stylink Support (mailto: info@getnano.io) stornieren. Sind zu diesem Zeitpunkt bereits eine oder mehrere Bewerbungen für das Briefing auf stylink UGC bereitgestellt worden, erhält die Brand die Vergütung abzüglich einer Stornierungsgebühr von EUR 15,00 (zzgl. Umsatzsteuer) zurückerstattet. Nach Auswahl eines Creators ist eine solche Stornierung durch die Brand nicht mehr möglich

(3) Die Brand ist verpflichtet, die Auswahl passender Creator binnen maximal 14 Tagen nach Eingang der ersten Bewerbung verbindlich zu treffen und zudem innerhalb dieser Frist etwa notwendige Produktionsmittel bereitzustellen. Mit Ablauf der Frist, ohne dass die Brand einen Creator ausgewählt hat, wird der Vertrag automatisch durch Rücktritt beendet. Die Brand erhält die geleistete Zahlung abzüglich einer Stornierungsgebühr zurückerstattet, die bei ausbleibender Auswahl einer Bewerbung, EUR 15,00 und bei erfolgter Auswahl, jedoch ausbleibender Bereitstellung der Produktionsmittel 40% des Auftragswerts (jeweils zzgl. Umsatzsteuer) entspricht.

(4) stylink übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass der ausgewählte Creator den Auftrag anschließend auch tatsächlich übernimmt; in diesem Fall wird stylink neue Bewerbungen initiieren.

(5) Nach Fertigstellung des Beitrags und Prüfung des Beitrags durch stylink auf Einhaltung der Vorgaben des Briefings stellt stylink den Beitrag der Brand als fertiges Werk zum Download zur Verfügung. Die Brand hat sodann 10 Tage Zeit – beginnend mit dem Upload-Zeitpunkt -, den Beitrag zu akzeptieren oder eine Überarbeitung anzufordern. Eine Überarbeitung kann jedoch nur gefordert werden, wenn die Vorgaben des Briefings im Beitrag nicht berücksichtigt wurden. Wird innerhalb der Frist keine Überarbeitung verlangt, so gilt der Auftrag nach Ablauf der 10-Tages-Frist als abgenommen und erfolgreich durchgeführt.

(6) Mit Bestätigung eines Auftrages durch stylink schuldet die Brand die Zahlung der vollständigen Vergütung (Vorkasse). Die Zahlung erfolgt durch die Verwendung von Stripe, Inc. (https://stripe.com/de) als Zahlungsdienstleister. stylink wird eine den Vorschriften des § 14 UStG entsprechende Rechnung erstellen. Die Rechnungen werden der Brand elektronisch zur Verfügung gestellt. stylink kann der Brand Zahlungserinnerungen auf elektronischem Weg übermitteln.

(7) Gerät die Brand mit Zahlungen in Verzug, so hat stylink das Recht, die Erfüllung fälliger Leistungen gegenüber der Brand zu verweigern und den Zugang zur Plattform zu sperren, bis der Verzug beseitigt ist. Die sonstigen gesetzlichen und vertraglichen Rechte von stylink wegen Zahlungsverzugs der Brand bleiben unberührt.

 

7. Produktionsmittel

(1) Stellt die Brand für die Produktion eines Beitrags Produktionsmittel (z.B. Exemplare der zu bewerbenden Produkte) zur Verfügung, werden diese Eigentum von stylink. Dies gilt auch dann, wenn die Brand den Besitz an den Produktionsmitteln unmittelbar dem beauftragten Creator verschafft. Der Brand steht insoweit gegenüber stylink kein Herausgabe- oder Ersatzanspruch zu.

(2) Auf schriftliches Verlangen der Brand wird stylink sich bemühen, die Produktionsmittel an die Brand zurückzugeben. Ein Anspruch auf Rückgabe von Produktionsmitteln besteht jedoch nicht.

 

8. Nutzungsrechte

(1) Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält die Brand an dem im Rahmen des Auftrags erstellten und der Brand zum Download bereitgestellten Beitrag ein zeitlich und räumlich unbegrenztes, ausschließliches, jedoch nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen eingeschränktes Nutzungsrecht.

(2) Das Nutzungsrecht gilt ausschließlich für Zwecke der Online-Werbung für die Brand und ihrer im Rahmen des Beitrags dargestellten Produkte. 

(3) Das Nutzungsrecht schließt das Recht zur Änderung des Beitrags in dem Umfang ein, wie dies zur Verbesserung der Werbewirkung des Beitrags sinnvoll ist und dadurch berechtigte Interessen des Creators und von stylink nicht beeinträchtigt werden. 

(4) Das Nutzungsrecht darf nur insoweit an Dritte übertragen bzw. unterlizenziert werden, als dies zur vertragsgemäßen Nutzung der vorstehend eingeräumten Rechte erforderlich ist. 

(5) stylink wird im Rahmen seiner Vereinbarungen mit dem Creator des Beitrags dafür Sorge tragen, dass die Übertragung der Nutzungsrechte auf die Brand nach Maßgabe dieser Klausel möglich ist.

 

9. Verletzung von Rechten Dritter

(1) Eine Haftung von stylink für die Verletzung von Rechten Dritter ist ausgeschlossen, soweit diese nicht durch stylink zu vertreten ist oder das vertragsgegenständliche Produkt / der Beitrag durch den Nutzer außerhalb der vertraglichen Bestimmungen genutzt wurde.

(2) Der Nutzer stellt stylink von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte gegenüber stylink aufgrund einer Verletzung ihrer Rechte durch den betreffenden Nutzer geltend machen. Insoweit hat der Nutzer auch die Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung, einschließlich Anwalts- und Gerichtskosten in gesetzlicher Höhe, zu tragen. Eine Freistellung durch den Nutzer erfolgt nicht, wenn dieser die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat. Insbesondere wird der Nutzer stylink bei der Verteidigung gegen vorgenannte Ansprüche durch die Abgabe von Erklärungen, wie etwa eidesstattlichen Versicherungen, sowie durch sonstige Informationen unterstützen und darauf hinwirken, dass Ansprüche Dritter unmittelbar gegen den Nutzer selbst geltend gemacht werden. Weitergehende Ansprüche gegen den Nutzer, wie insbesondere Schadensersatzansprüche, bleiben ausdrücklich vorbehalten.

(3) Jeder Nutzer ist verpflichtet, bei Kenntnis einer möglicherweise bestehenden Verletzung von Rechten Dritter dies umgehend stylink mitzuteilen.

 

10. Rücktritt vom Vertrag

stylink behält sich das Recht vor, aus folgenden Gründen von einem mit der Brand geschlossenen Vertrag zurückzutreten:

  1. a) Nicht fristgemäße Mitwirkung nach Ziffer 6 (3)
  2. b) Verletzung der Vertraulichkeitsverpflichtung nach Ziffer 13
  3. c) Vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung von sonstigen wesentlichen Verpflichtungen dieser AGB durch die Brand
  4. d) nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

11. Gewährleistung

(1) stylink gewährleistet, dass der Beitrag die Spezifikationen gemäß Briefing erfüllt.

(2) Soweit die Spezifikationen gemäß Briefing eingehalten sind oder allenfalls unwesentliche Abweichungen vorliegen, kann die Brand die Abnahme des Beitrags nicht ablehnen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn die Brand zu etwa von ihr beanstandeten Teilen des Beitrags im Briefing keine anderweitigen Vorgaben gemacht hat. Ist die Brand nach den vorstehenden Regeln zur Abnahme verpflichtet, steht es im freien Ermessen von stylink, ob sie den Beitrag nach etwa dennoch von der Brand geäußerten Wünschen verändert oder nachbearbeitet. Eine Verpflichtung hierzu besteht nicht. Ein derartiger Bearbeitungswunsch wird nur gegen eine weitergehende Vergütung umgesetzt, die ggf. nach Maßgabe von §§ 612 oder 632 BGB zu bestimmen ist. 

(3) Einen Wunsch der Brand auf Austausch des gewählten Creators wird stylink (sofern nicht ein mangelhafter Beitrag vorliegt) nach freiem Ermessen prüfen; einen solchen Austausch wird stylink regelmäßig in Betracht ziehen, wenn im Beitrag Gestaltungsmittel gewählt wurden, die die Brand oder das im Beitrag beworbene Produkt in einer für die Brand offensichtlich nicht zumutbaren Weise darstellen. Im Übrigen gilt Absatz (2) entsprechend.

(4) Erstellt der ausgewählte Creator den Beitrag nicht oder nicht fristgemäß, so ist die Brand zum Rücktritt von dem Auftrag berechtigt, sofern sich stylink und die Brand nicht auf einen anderen Creator einigen. Eine weitergehende Haftung von stylink für unterbliebene oder verspätete Leistungen des Creators besteht nicht. 

 

12. Haftung und Verantwortlichkeit

(1) stylink haftet im Rahmen des Vertragsverhältnisses abschließend wie folgt:

  1. a) stylink haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.
  2. b) In Fällen leichter Fahrlässigkeit haftet stylink bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Eine wesentliche Vertragspflicht im Sinne dieser Regelung ist eine Pflicht, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Erfüllung sich der Vertragspartner deswegen regelmäßig verlassen darf. Diese Haftung ist jedoch auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.

(2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten zugunsten von Mitarbeitern, Vertretern, Beauftragten und Erfüllungsgehilfen entsprechend.

(3) Eine etwaige Haftung für gegebene Garantien und für Ansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.

(4) Soweit ein Anspruch des Nutzers gegenüber Dritten besteht, tritt ein Haftungsanspruch des Nutzers gegenüber stylink in der Weise zurück, dass der Nutzer zunächst den Schaden gegenüber dem Dritten geltend machen muss. stylink wird eigene Ansprüche gegenüber Dritten, die für die Durchsetzung der Ansprüche des Nutzers diesen gegenüber notwendig sind, an den Nutzer abtreten.

(5) stylink bleibt der Einwand des Mitverschuldens vorbehalten. Der Nutzer hat insbesondere die Pflicht zur Datensicherung und zur Abwehr von Schadsoftware jeweils nach dem aktuellen Stand der Technik. Für die Datensicherung gilt dies jedoch nur, wenn und soweit diese nicht gemäß den vertraglichen Vereinbarungen Bestandteil der Vertragsleistungen sind.

(6) Ansprüche wegen Mängeln verjähren in achtzehn Monaten ab dem gesetzlichen Fristbeginn, außer der Mangel wurde arglistig verschwiegen.

 

13. Vertraulichkeit

(1) Die Vertragspartner verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die ihnen bei der Durchführung dieses Vertrags bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nur für vertraglich vereinbarte Zwecke zu verwenden.

(2) Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Bestimmung sind Informationen, Unterlagen, Angaben und Daten, die als solche bezeichnet sind oder ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind. stylink verpflichtet sich, nur solchen Mitarbeitern Zugang zu vertraulichen Informationen des Nutzers zu gewähren, die mit der Leistungserbringung im Rahmen dieses Vertrags betraut sind. Die Vertragspartner werden für vertrauliche Informationen des jeweils anderen Vertragspartners keine Schutzrechtsanmeldungen anstrengen.

(3) Werden von einer öffentlichen Stelle vertrauliche Informationen im vorgenannten Sinne verlangt, so ist dieser Vertragspartner unverzüglich und noch vor Herausgabe der Informationen an die öffentliche Stelle zu informieren, sofern dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften oder behördliche Verfügungen entgegenstehen.

(4) Die Rechte und Pflichten nach diesem Abschnitt über Geheimhaltung werden von einer Beendigung der Kooperation nicht berührt.

 

14. Schutz der Rechte von stylink, Vertragsstrafe

(1) Den Nutzern ist es untersagt, Urheberrechts-, Marken- oder Eigentumszeichen von stylink 

  1. a) außerhalb der vertraglichen Berechtigung zu nutzen,
  2. b) zu entfernen, zu verändern oder zu verdecken.

(2) Den Nutzern ist es ferner untersagt, Produkte zu verändern; dies gilt auch für Produkte oder Bestandteile von Produkten, die durch Dritte geliefert werden.

(3) Kommt die Kontaktaufnahme zwischen der Brand und einem Creator erstmalig über stylink zustande, ist es der Brand für die Dauer von 6 Monaten nach erfolgreicher Durchführung des Auftrags untersagt, außerhalb der Plattform ein Kooperationsverhältnis mit dem jeweiligen Creator einzugehen. Im Verstoßfall ist die die Brand – ungeachtet weitergehender Ansprüche – zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 500 pro Creator und pro Kooperation an stylink verpflichtet.

(4) Absatz (3) gilt für die Kontaktaufnahme des Creators gegenüber Brands entsprechend; eine Vertragsstrafe ist insoweit jedoch nicht geschuldet. stylink behält sich jedoch insbesondere die Sperrung des Accounts des jeweiligen Creators sowie die Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen vor.

 

15. Datenschutz

Es gelten die im Rahmen der Registrierung vereinbarten Hinweise zur Datenverarbeitung.

 

16. Kundenreferenzen

(1) Sofern nichts anderes vereinbart ist oder die Brand nicht ausdrücklich widerspricht, willigt die Brand mit Vertragsschluss ein, als Referenz für stylink zu dienen. Die Referenzen dürfen dabei sowohl in digitaler als auch in nicht-digitaler Form dargestellt werden. stylink darf bei der Darstellung der Referenz sowohl den Beitrag wie auch den Firmen- bzw. Brandnamen als auch das Logo sowie öffentlich bekannte Informationen wie z.B. die Branche verwenden. 

(2) Die Brand kann die Referenz jederzeit entfernen lassen. stylink wird die Entfernung der Referenz innerhalb von 30 Tagen durchführen. 

 

17. Schlussbestimmungen

(1) Auf Verträge zwischen stylink und der Brand ist deutsches Recht anwendbar. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen stylink und der Brand ist Münster. Für Verträge, die bis zum Ende des Übergangszeitraums (Ende April 2024) abgeschlossen werden, findet das Recht der Bundesrepublik Österreich Anwendung; Gerichtsstand ist dann Wien. Das UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.

(2) Die Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis sind nur mit Zustimmung des anderen Vertragsteils übertragbar.

(3) Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung durch stylink abgetreten werden.

(4) stylink behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern und anzupassen. Änderungen werden den Nutzern unverzüglich bekannt gemacht. Jeder Nutzer hat die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen in schriftlicher oder elektronischer Form (Email) Widerspruch einzulegen. Die anschließende, weitere Nutzung der Plattform oder von stylink wird als Einverständnis zu den veränderten AGB gewertet.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in diesen AGB eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Im Fall einer Lücke gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach dem wirtschaftlichen Zweck dieser AGB vereinbart worden wäre, wenn die Parteien diesen Umstand von vornherein bedacht hätten.

 

Copyright: STYLINK Social Media GmbH, Alle Rechte vorbehalten

Stand: März 2024

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