AGBs

Allgemeines 

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten zwischen Nutzern (Werbetreibendende Unternehmen; nachfolgend „Brands“ und Werbeträgern; nachfolgend „Influencer“ oder „Influencer“) und der Nano Influence GmbH („Nano“). 

(2) Die AGB bestehen nachfolgend jeweils aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Influencer („Influencer AGB“) und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Brands („Brands AGB“).  

(3) Definitionen besonderer Begriffe befinden sich im Anhang dieser AGB, soweit sie in diesen AGB nicht gesondert aufgeführt werden.

(4) Nano bietet Brands die Veröffentlichung von Kooperationsmöglichkeiten (Kampagnen) über ihre Website in ihrer App an. Influencer können diese Kampagnen anschließend in der App einsehen und sich bei Interesse bewerben und teilnehmen.

(5) Nano bezeichnet sich als Plattform, App und/oder Website. 

(6) Influencer erhalten bei Teilnahme an einer Kampagne ein Produkt, Geld oder Dienstleistung. Im Gegenzeug bewerben Influencer die Produkte oder Dienstleistungen des werbetreibenden Unternehmens.

(7) Die AGB von Nano gelten für die Nutzung der Nano Plattform sowie der dadurch zustande kommenden Kooperationen ausschließlich.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des werbetreibenden Unternehmens und/oder des Influencers werden nur dann Vertragsbestandteil, sofern Nano ihrer Geltung explizit zugestimmt hat. 

(8) Durch die Nutzung der Nano Webseite und/oder der Nutzung der Nano App stimmt der Nutzer den AGB zu. Nano ist berechtigt, die AGB jederzeit zu ändern. In diesem Fall wird Nano auf jeden Fall die Änderungen der AGB per Email mitteilen und gegebenenfalls auch in der App oder der Website.
Der Nutzer kann den geänderten Teilnahmebedingungen binnen zwei Wochen widersprechen. Tut er dies nicht, gilt die Zustimmung zur Änderung als erteilt. 

(9) Werden individuelle Vereinbarungen (Ergänzungen, Änderungen, Nebenabreden) mit Nutzern getroffen, haben diese in jedem Fall Vorrang gegenüber diesen AGB.
Damit individuell getroffene Vereinbarungen gültig werden, ist eine schriftliche Bestätigungen von Nano erforderlich. 

(10) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss Nano gegenüber abzugeben sind, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 

(11) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden. 

§ 1 Influencer Allgemeines  

(1)  Nano bietet Nutzern eine Plattform, auf der werbetreibende Unternehmen, Kampagnen nach ihren Vorstellungen und Kooperationsbedingungen veröffentlichen können. Influencer können sich bei jenen Kampagnen bewerben und teilnehmen. 

(2)  Nano stellt nur die Verbindung zwischen Brands und Influencern her und ist nicht Vertragspartei und/oder Schuldner der Kooperationsinhalte und/oder der versprochenen Leistungen. 

(3)  Das Rechtsverhältnis im Zuge der Kooperationen entsteht allein zwischen Werbetreibenden und Werbeträger. Nano übernimmt keine Haftung und keine Gewähr in Bezug auf die Durchführung der vermittelten Kooperationen und wird diese auch nicht überprüfen.
Rechtswirkungen gegenüber Nano entfalten diese Verträge nicht.
Der Influencer kann Ansprüche aus dem von Nano vermittelten Vertrag ausschließlich dem Werbetreibenden Unternehmen gegenüber geltend machen. Gegenüber Nano entstehen keinerlei Ansprüche aus den vermittelten Kooperationen.  

§ 2 Registrierung, Nutzung, Account

(1) Um Nano zu benutzen zu können müssen Nutzer einen Account auf der Website oder in der App erstellen. 

(2) Influencer verpflichten sich bei der Registrierung wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Influencer dürfen sich beim Erstellen des Accounts nicht als eine andere Person ausgeben. 

(3) Pro Influencer darf nur ein Account angelegt werden.  

(4) Der Influencer muss das 15. Lebensjahr vollendet haben. 

(5) Der Influencer ist allein für die Sicherheit seines Passwortes verantwortlich. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Ist das Passwort Dritten bekannt geworden, so ist der Influencer verpflichtet, sein Passwort umgehend zu ändern.  

(6) Der Influencer ist verpflichtet, bei jeder Nutzung von Nano, die in diesen Influencer AGB und den Kampagne niedergelegten Regeln einzuhalten und anzuerkennen. Bei Verstoß gegen diese Regelungen, kann der Influencer mit sofortiger Wirkung von der Nutzung von Nano ausgeschlossen werden. Zusätzlich behält sich Nano vor Schadenersatzansprüche geltend zu machen. 

(7) Der Influencer verpflichtet sich, keine Inhalte mit Viren, Trojanern oder sonstigen Programmierungen, die das System von Nano schädigen können, zu übermitteln. Bei Zuwiderhandlung wird der Influencer sofort von der Teilnahme von Nano ausgeschlossen. Er wird Nano jedweden Schaden ersetzen, der uns durch eine etwaige schuldhafte Verletzung der vorstehenden Verpflichtungen entstanden ist. 

(8) Der Influencer verpflichtet sich, keine Werbung oder unzutreffende Warnungen vor Viren, Fehlfunktionen und dergleichen zu verbreiten oder zur Teilnahme an Gewinnspielen, Schneeballsystemen, Kettenbrief-, Pyramidenspiel- und vergleichbaren Aktionen aufzufordern. 

(9) Nach der Erstellung kann der Influencer seinen Account jederzeit löschen lassen. Er informiert Nano über seinen Wunsch, den Account zu löschen, per E-Mail. Die Löschung wird innerhalb von vierzehn Tagen vorgenommen. 

§ 3 Vertragsschluss, Leistungsbeschreibungen  

(1) Werbetreibende Unternehmen können in der Nano App Kooperationsmöglichkeiten listen. Influencer können bei Interesse teilnehmen.
Grundsätzlich erhalten Influencer immer einen Rabatt, einen Gutschein, Geldbetrag, ein Produkt oder eine Dienstleistung als Vergütung für ihre Werbeleistung.

(2) Allgemeine Kooperationsbedingungen 

Die von Werbetreibenden auf Nano erstellten Kampagnen enthalten folgende Informationen über die Kooperationsbedingungen:
– Mindestalter/Höchstalter 
– Teilnehmer Geschlecht
– Voraussetzungen (z.B. Sportbegeistert, Student)
– Brand Informationen (optional Website und Social Media Links)
– Kooperationinhalt und Erwartungen
– Vergütung: Gutschein für eine Dienstleistung oder ein Produkt der Brand
– Kooperationsregeln
– Allgemeine Kooperations-Guidelines von Nano

(a) Die Kampagnen sind so gefasst, dass die Erfüllung des Kooperationsinhaltes nach den Vorstellungen der Brand erwartet wird. 

(b) Die werbetreibenden Unternehmen beschreiben den Kooperationsinhalt und etwaige Regeln so genau wie möglich. Es wird davon ausgegangen, dass Influencer anhand der Kampagnenbeschreibung sämtliche Informationen erfassen können um den Auftrag für die Brand zufriedenstellend abschließen können. Gibt es Fragen oder Unklarheiten zur Kampagne, sind diese noch bevor der Bewerbung und/oder Teilnahme an Nano zu stellen.

(c) In den Kampagnendetails befinden sich Informationen zu den Gegenleistungen der Brands, das sind im Normalfall Gutscheine, kostenlose Produkte, kostenlose Dienstleistungen oder Rabatte.

(d) Die von Nano veröffentlichten Kampagnen der Werbetreibenden Unternehmen stellen unverbindliche Angebote an einen Influencer zur Annahme der Kampagne dar. Registrierte Influencer können sich um die Kooperation bewerben.

(e) Sobald ein Influencer bei einer Kampagne teilnimmt ist dieser zur Durchführung des Kampagneninhalts verpflichtet und muss sich an sämtliche Kooperationsbedingungen halten. 

(f) Als Leistungen des Influencers wird folgendes angesehen:
Erstellung von Werbevideos oder Fotos nach den Vorstellungen des Unternehmens. 

(g) Influencern wird über die App sämtliche Anforderungen von Seitens des Unternehmens aber auch Seitens von nano kommuniziert. Die Influencer verpflichten sich mit der Bewerbung bei einer Kooperation, deren Anforderungen zu erfüllen und den Auftrag nach besten ermessen durchzuführen. 

(h) Die Bedingungen einer Kampagne können in der Nano App jederzeit durch das werbetreibende Unternehmen angepasst und/oder abgeändert werden.
Sollten sich die Kooperationsbedingungen und diese AGB widersprechen, gelten die Regelungen der Kooperationsbedingungen vorrangig. 

(3) Gegenleistungen: 

(a) Aus den Kooperationsbedinungen in der App lässt sich erschließen, welche Gegenleistung der Influencer gegen Erfüllung der geschuldeten Leistung einer Kampagne erhält. Dies können u.a. folgende Gegenleistungen sein: 

Produkte und Dienstleistungen:
Influencer erhält die in den Kooperationsbedingungen aufgeführten Produkte und kann diese bei Erfüllung der Kampagne behalten.
Bei Dienstleistungen kann der Influencer die in den Kooperationsbedingungen genannten Dienstleistungen in dem beschriebenen Umfang nutzen. 

Gutschein Code:
Ist die Gegenleistung der Erhalt eines Gutscheincodes, muss dieser innerhalb von 7 Tagen eingelöst werden, da die Einlösung des Gutscheincodes notwendig ist, um die Kampagne zu starten.
Der Influencer tritt bei Nichtannahme automatisch von einer Kampagne zurück. 

§ 4 Rechte und Pflichten der Vertragsparteien 

(1) Influencer dürfen nicht Kontakt mit Unternehmen aufnehmen, deren Kampagnen auf Nano gelistet sind. Sämtliche Kommunikation zwischen Brand und Influencer findet durch Nano statt. Dies gilt auch, wenn die Kampagne einer Brand auf Nano gelistet ist und sich der Influencer nicht bewirbt oder teilnimmt. 
Nach erfolgreicher Beendigung einer Kooperation darf der Influencer für 12 Monate keine Kooperationen mit demselben Unternehmen eingehen. Wird gegen diese Regelung verstoßen so muss der Influencer pro Kooperation außerhalb der Plattform mit den jeweiligen Unternehmen 200€ an Nano zahlen. 
Ausgenommen: Von dieser Regelung sind Influencer und Unternehmen ausgenommen, die nachweislich, schon zu einem früheren Zeitpunkt, außerhalb von Nano kooperiert haben. 

(2) Verstößt oder missachtet ein Influencer die AGB oder Kooperationsbedingungen, behält sich Nano das Recht vor den Influencer von der jeweiligen Kampagne auszuschließen. Wird ein Influencer ausgeschlossen entfällt sein Anspruch auf die in den Kooperationsbedingungen genannte Vergütung. 

(3) Erfährt Nano erst im Nachhinein von einem Verstoß gegen AGB oder Kooperationsbedingungen, behält sich Nano das Recht vor, die angefallene Vergütung vom Influencer zurückzuverlangen. Zusätzlich kann bei einem Verstoß auch Anspruch auf Zahlung von Versandkosten und Deckung möglicher Schäden entstehen. 

(4) Nano sichert sich das Recht Influencer von der Plattform auszuschließen, wenn gegen Kooperationsbedingungen oder die AGB verstoßen wird. Ein weiterer Grund zum Ausschluss aus der Plattform fällt an, wenn Influencer Content auf Sozialen Netzwerken veröffentlichen der nicht mit Nano und/oder (potentiellen) werbetreibenden Unternehmen auf der Plattform vereinbar ist. 

(5) Der Influencer kann keinen Anspruch gegenüber Nano auf die Teilnahme an einer Kampagne erheben.  

(6) Erstellt der Influencer die ausgemachten Inhalte nicht innerhalb des vereinbarten Zeitraums und behält der Influencer die Entlohnung der Kooperation ein, muss der Influencer innerhalb von 14 Tagen mit Nano Kontakt aufnehmen und die Entlohnung oder den Wert der Belohnung an das Unternehmen zurückerstatten. Kommt der Influencer dieser Pflicht nicht innerhalb von 14 Tagen nach, wird eine Bearbeitungsgebühr von € 50,- fällig.
Kommt der Influencer dieser Pflicht nicht innerhalb von 45 Tagen nach, wird eine Bearbeitungsgebühr von € 100,- fällig. 

§ 5 Urheberrecht und andere Leistungsschutzrechte 

(1) Die Urheberschaft des Influencers wird anerkannt.
Jedoch verzichtet der Influencer dauerhaft auf sein Recht der Urheberbezeichnung. 

(2) Der Influencer räumt Nano ein ausschließliches, zeitlich unbeschränktes Recht zur Nutzung des erstellten Contents inklusive jeglicher Text-, Bild- und/oder Filmmaterialien ein. Von der Ausschließlichkeit ausgenommen ist das Recht des Influencers, die im Zuge der Kampagne erstellten Posts auf seinen anderen Social Media-Kanälen zu veröffentlichen. Der Influencer überträgt Nano alle den Content betreffenden Nutzungs- und Verwertungsrechte einschließlich des Rechts auf Veröffentlichung.  

(3) Der Influencer bestätigt bei Vertragsschluss, dass er über alle Rechte der veröffentlichten Inhalte im Zuge einer Kampagne verfügt – z.B. Texte, Fotos, Grafiken, Videos, Texten oder sonstige Materialien. Dies betrifft insbesondere das Urheberrecht sowie alle anderen Leistungsschutzrechte, Kennzeichenrechte, Datenbankrechte sowie Rechte am eigenen Bild. Nano erteilt dem Influencer das Recht, die beworbene Marke und/oder das Unternehmenskennzeichen des werbetreibenden Unternehmens zur Erstellung und Veröffentlichung seines Contents zu benutzen.  

(4) Der Influencer erlaubt Nano Unterlizenzen im beschriebenen Umfang an die werbetreibenden Unternehmen zu verteilen.

(5) Der Influencer ist verpflichtet, keine beleidigenden, volksverhetzenden, pornografischen oder extremistischen Äußerungen zu machen.

(6) Zudem hat der Influencer, keine Fotos, Grafiken, Videos, Texte oder sonstige Materialien bei der Produktion zu verwenden, deren Inhalt oder deren Nutzung strafbar oder in sonstiger Weise gegen strafrechtliche Vorschriften verstoßen könnte. Darunter fallen insbesondere Fotos, Grafiken, Videos, Texte oder sonstige Materialien, deren Inhalt beleidigend, volksverhetzend, pornografisch oder extremistisch ist. 

(7) Sollte der Influencer gegen eine der vorgenannten Verpflichtungen verstoßen, so behält sich Nano das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. Der Influencer stellt Nano von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung seiner vorgenannten vertraglichen Verpflichtung beruhen. Er wird Nano jedweden Schaden ersetzen, der durch eine etwaige schuldhafte Verletzung der vorstehenden Verpflichtungen entstanden ist. 

(8) Sollte ein Umstand eintreten, bei dem Dritte (z.B. Brand) die Beiträge des Influencers verbreitet haben und der Influencer ein Recht auf Löschung der Beitrag hat wird Nano sich bemühen dieses Recht auf durchzusetzen. Sollten die Beiträge jedoch bereits in Circulation sein, kann Nano die Löschung der Beiträge nicht garantieren.

 

§ 6 Gegenleistung 

(1) Die Erbringung der Gegenleistung durch das werbetreibende Unternehmen an den Influencer erfolgt individuell, wie in den Kampagnendetails angegeben. 

(2) Der Influencer erhält als Entlohnung für seine Werbeleistung entweder einen Rabatt beim werbetreibenden Unternehmen, einen Gutschein, Geld, ein gratis Produkt oder eine kostenlose Dienstleistung.
Darüber hinaus hat er weder gegen Nano noch gegen das Werbetreibenden Unternehmen einen Anspruch auf weitere Vergütung oder sonstige Leistungen. 

(3) Der Influencer bestätigt für die Versteuerung seiner Einnahmen selbsständig Vorsorge zu treffen 

(4) Wenn Influencer Geld von Nano ausbezahlt bekommen, so generiert Nano für die Influencer eine Rechnung nach Angaben der persönlichen Daten des Influencers. 

§ 7 Gewährleistung 

(1) Der Influencer willig ein, dass er keinen Anspruch auf die ununterbrochene Verfügbarkeit der Nano App hat. Unterbrechungen oder Beschränkung der Online-Dienste von Nano sind möglich um beispielweise Wartungen, Fehlerbehebungen oder Updates durchzuführen.
Es besteht daher kein Ausfallsanspruch des Influencers, wenn er aus etwaigen Gründen nicht auf die Leistungen von Nano zugreifen kann. 

(2) Werbetreibende Unternehmen haben das Recht im Laufe einer Kampagne Änderungen durchzuführen oder die Kampagne frühzeitig zu beenden. In diesen Fällen hat der Influencer keinen Anspruch auf eine Ausfallsentschädigung.

(3) Für die Rechte bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht in diesen AGB etwas anderes bestimmt ist. 

(4) Nano übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der von den Unternehmen zur Verfügung gestellten Informationen und die korrekte Datenerfassung generierten Tracking-Links des Werbetreibenden Unternehmens. 

(5) Die Influencer verpflichtet sich, dass Nano und werbetreibende Unternehmen die erstellten Inhalte des Influencers nutzen können, ohne gegen Rechte Dritter zu verstoßen.

§ 8 Haftung 

(1) Nano haftet nur im gesetzlich zwingend vorgesehenen Fall, zB für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie im Falle von Personenschäden. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Nano jedoch nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, sowie bei von Nano zu vertretender Unmöglichkeit und bei Verzug. Die Haftung ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen Nano bei Vertragsschluss auf Grund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste. Außerdem haftet Nano für Schäden uneingeschränkt, für die zwingenden gesetzlichen Vorschriften, wie z.B. das Produkthaftungsgesetz, eine Haftung vorsehen. Der Influencer ist gehalten sich für im Zusammenhang mit der Kampagne und Gegenleistungen entstehenden Schäden beim Werbetreibenden Unternehmen schadlos zu halten. 

(2) Nano haftet nicht für Schäden, die im Zusammenhang mit der Nutzung einer Gegenleistung entstehen. 

(3) Für Verlust von Daten haften wir nur nach Maßgabe der vorstehenden Absätze und nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Influencers nicht vermeidbar gewesen wäre. 

(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch für die Erfüllungsgehilfen von Nano. 

(5) Nano haftet nicht für Urheberrechtsverletzung durch den erstellten Content der Influencer. 

(6) Der Influencer haftet Nano gegenüber für Verstöße gegen seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag. 

(7) Sofern nicht anders ausgemacht, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. 

§ 9 Geheimhaltung 

(1) Der Influencer verpflichtet sich über sämtliche auf Nano gelistet Kampagnen inklusive alle dazu vom Werbetreibenden auf Nano veröffentlichten Informationen, Stillschweigen zu bewahren.
Insbesondere betrifft diese Regelung das Verbreiten von Kampagneninformationen im Internet und sozialen Netzwerken.

(2) Dem Influencer ist es allerdings gestattet Nano anderen Personen weiterzuempfehlen.

(3) Folgende Punkte sind von der Stillschweigens-Verpflichtung ausgeschlossen: 

  1. a) Informationen die dem Influencer schon vor der Registrierung bei Nano bekannt waren. 
  2. b) Informationen die der Influencer von Dritten über die Brand nach der Registrierung erhalten hat.  
  3. c) Allgemein öffentlich bekannte Informationen über das werbetreibende Unternehmen.

(4) Schuldhafte Verstöße gegen diese Regelungen können zu Schadensersatzzahlung führen.  

§ 10 Hinweise zur Datenverarbeitung 

(1) Nano erhebt im Rahmen der Kampagne und der Zurverfügungstellung der Nano Plattform Daten des Influencers. Ohne Einwilligung des Influencers werden Bestands- und Nutzungsdaten nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, soweit diese für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung von Telemedien erforderlich ist. 

(2) Ohne die Einwilligung des Influencers wird Nano Daten des Influencers nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen. Der Influencer stimmt jedoch hiermit zu, dass Nano Daten zum Aufenthaltsort des Influencers (sog. geolocation data) erhebt und dem Influencer an seine bei Nano hinterlegten Kontaktdaten entweder direkt oder durch Erfüllungsgehilfen Marketing Materialien z.B. Newsletter senden darf. 

(3) Der Influencer hat jederzeit die Möglichkeit, die von ihm gespeicherten Daten oder die Zustimmung unter §10 (2) in seinem Profil oder durch Direktanfrage bei Nano abzurufen, diese zu ändern oder zu löschen. Im Übrigen wird in Bezug auf die Einwilligungen des Influencers und weitere Informationen zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung auf die Datenschutzerklärung verwiesen, die auf der Website von Nano jederzeit in druckbarer Form abrufbar ist. 

§ 11 Schlussbestimmungen 

(1) Auf Verträge zwischen Nano und dem Influencer findet das Recht der Bundesrepublik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch. 

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Influencer und Nano ist Wien. 

(3) Sollten einzelne Bestimmungen der vorliegenden AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der AGB im Übrigen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. 

§ 1 Allgemeines 

(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle geschäftlichen Beziehungen mit werbetreibenden Unternehmen (Brands). Geschäftliche Beziehung können über die Nano Website, E-Mail, persönlich oder per Telefon geschlossen werden. Verträge zwischen Nano und der Brand kommen nur zustande, wenn die Brand Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. 

(2) Brands können über die Website von Nano Kampagnen erstellen. Nano überträgt diese Kampagnen in ihre App. Nutzer der App (Influencer) haben Einsicht auf die erstellten Kampagnen und können mit Einwilligung der Kooperationsbedingungen bei den Kampagnen teilnehmen. Bei erfolgreicher Teilnahme wird ein Influencer die Brand über Soziale Netzwerke bewerben. 

§ 2 Registrierung, Nutzung, Account

(1) Um Nano nutzen zu können muss die Brand auf der Website von Nano einen Account erstellen.  

(2) Brands verpflichten sich bei der Registrierung wahrheitsgemäße Angaben zu machen.  

(3) Die Brand ist nicht berechtigt, ihren Account an Dritte zu übertragen.

(4) Die Brand ist für das Verhalten ihrer Mitarbeiter verantwortlich. 

(5) Die Brand ist allein für die Sicherheit ihres Passwortes verantwortlich. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Mitarbeiter und etwaige Kooperationspartner (z.B. Agenturen) sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Ist das Passwort Dritten bekannt geworden, so ist die Brand verpflichtet, ihr Passwort umgehend zu ändern.  

(6) Die Brand ist verpflichtet, bei jeder Nutzung von Nano die niedergelegten Regeln einzuhalten und anzuerkennen. Bei Verstoß gegen diese Regelungen, kann die Brand mit sofortiger Wirkung von der Nutzung von Nano ausgeschlossen werden. Zusätzlich behält sich Nano vor Schadenersatzansprüche geltend zu machen. 

(7) Die Brand verpflichtet sich, keine Inhalte mit Viren, Trojanern oder sonstigen Programmierungen, die das System von Nano schädigen können, zu übermitteln. Bei Zuwiderhandlung wird die Brand sofort von der Teilnahme von Nano ausgeschlossen. Sie wird Nano jedweden Schaden ersetzen, der Nano durch eine etwaige schuldhafte Verletzung der vorstehenden Verpflichtungen entstanden ist. 

(8) Die Brand verpflichtet sich, keine Werbung oder unzutreffende Warnungen vor Viren, Fehlfunktionen und dergleichen zu verbreiten oder zur Teilnahme an Gewinnspielen, Schneeballsystemen, Kettenbrief-, Pyramidenspiel- und vergleichbaren Aktionen aufzufordern. 

(9) Nach der Erstellung kann die Brand ihren Account jederzeit löschen lassen. Sie informiert Nano über ihren Wunsch, den Account zu löschen, per E-Mail. Die Löschung wird innerhalb von vierzehn Tagen vorgenommen. 

§ 3 Vertragsschluss, Leistungsbeschreibung 

(1) Ein wirksamer Vertrag kommt nur zustande, wenn die Brand Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Wird Nano von einem Verbraucher beauftragt, so behält sich Nano vor, die Annahme binnen 14 Tagen ab Kenntnis von der Verbrauchereigenschaft zu widerrufen.

(2) Die Brand kann über die Plattform von Nano Kampagnen veröffentlichen. Ziel ist es, dass sich Influencer bei den Kampagnen bewerben und für die Brand Werbeinhalt erstellen. Im Gegenzug erhalten die Influencer ein Produkt, Dienstleistung, Gutschein oder Rabatt von der Brand. Die monetäre Bezahlung der Influencer erfolgt durch Nano. 

(3) Im Zuge der Kampagnenerstellung legt die Brand die Kooperationsbedingungen fest:

– Mindestalter/Höchstalter 
– Teilnehmer Geschlecht
– Voraussetzungen (z.B. Sportbegeistert, Student)
– Brand Informationen (optional Website und Social Media Links)
– Kooperationsinhalt und Erwartungen
– Vergütung
– Kooperationsregeln

(4) Die Brand verpflichtet sich, dem Influencer alle, zur Kampagnenerfüllung notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen und diese so genau wie möglich zu beschreiben. Ziel ist es, dass Missinterpretationen und möglich Auseinandersetzungen in Bezug auf die Durchführung der Kampagnenziele vermieden werden können. 

(5) Die Brand kann entweder Gutscheincodes im Prozess der Kampagnenerstellung eintragen, die Nano an die teilnehmenden Influencer weitergibt oder Produkte manuell versenden. Versendet die Brand die Produkte manuell, erhält sie die Lieferadressen von teilnehmenden Influencern. 

(6) Die Erstellung der Kampagne gilt als verbindliches Vertragsangebot. 

  1. a) Nano prüft nach Eingang des Angebots, ob die gewünschte Kampagne realisierbar ist. Insbesondere behält sich Nano die Prüfung hinsichtlich beleidigender, rassistischer, anderweitig diffamierender oder strafbarer Inhalte vor. In einem solchen Fall erfolgt eine Mitteilung, dass der beauftragte Kampagne nicht produziert werden kann. Eine Annahme wird dann nicht erfolgen. 
  2. b) Ist Nano nach Prüfung des Angebots zu dem Schluss gekommen, den gewünschten Kampagne zulassen zu können, wird das Angebot des Brands in der Nano App veröffentlicht. 

(7) Die Brand hat die Möglichkeit auf eine kostenlose Revision pro Auftrag. 

(8) Nach erfolgreicher Durchführung einer Kampagne darf die Brand die nächsten 18 Monate kein Kooperationsverhältnis mit den Influencer außerhalb der Plattform von Nano eingehen. 

(9) Geht die Brand ein Kooperationsverhältnis außerhalb von Nano mit einem Influencer ein, nachdem sich dieser bei der Kampagne auf Nano beworben hat, muss die Brand eine Strafe in Höhe von 500€ pro Influencer und pro Kooperation an Nano zahlen. 

(10) Sobald ein Influencer bei einer Kampagne teilnimmt, kann die jeweilige Kooperation mit dem Influencer nicht mehr storniert werden und die erzielten Ergebnisse der Kooperation sind kostenpflichtig.
Die Brand verpflichtet sich dem Influencer seine Belohnung zukommen zu lassen. Wenn die Brand nicht innerhalb von 20 Tagen (oder absichtlich) den Influencern die Belohnungen nicht zukommen lässt, so wird die Kampagne beendet und 100% des bezahlten Betrages als Stornogebühr einbehalten. 

(11) Wird ein Produkt per Postweg versendet, so muss die Brand die Sendungsverfolgungsnummer des jeweiligen Lieferdienstes angeben. Tut die Brand dies nicht, so kann nicht gewährleistet werden, dass der jeweilige Influencer auch das Video oder Posting veröffentlicht und es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Produktwertes oder Stornierung des Auftrags. 

§ 4 Urheberrecht 

(1) Nach Fertigstellung der Inhalte durch den Influencer verpflichtet sich Nano, der Brand die veröffentlichten Inhalte in geeigneter Weise zur Verfügung zu stellen. Die Brand kann sich über die Website von Nano Übersicht über die veröffentlichten Videos und Fotos verschaffen.

(2) Die Brand erwirbt im Zuge der Kampagnenerstellung die Nutzungsrechte an den erstellten Videos. Die Nutzungsrechte gelten für 30 Monate. Die Brand darf die Inhalte im vollem Umfang nutzen. 

Dabei ist von der Brand jeweils in angemessener Weise der Urheber zu benennen.
Nano versichert, über alle übertragbaren Rechte an den Inhalten verfügen zu dürfen.

(3) Die Brand überträgt Nano ein einfaches Nutzungsrecht an der jeweils betroffenen Marke bzw. dem Unternehmenskennzeichen sowie an allen sonstigen geistigen Eigentumsrechten. Die Brand bestätigt Nano bei Vertragsschluss, dass Nano über alle mit dem Brand im Zusammenhang stehenden gewerblichen Schutzrechte und geistigen Eigentumsrechten verfügen darf.
Von eventuell bestehenden diesbezüglichen Ansprüchen Dritter stellt die Brand Nano ausdrücklich frei. 

§ 5 Entgelt und Provision 

(1) Die Brand bezahlt die von Nano in der Kampagnenerstellung angegeben Preise. 

(2) Die von Nano eingestellten Preise verstehen sich als netto (exklusive Umsatzsteuer).  

(3) Interagiert das Unternehmen nicht innerhalb der vorgegeben Zeiträume auf der Plattform von Nano, so hat Nano das Recht Bewerbungen von Influencern anzunehmen und Content freizugeben. 

(4) Entgelte werden im Vorhinein abgebucht. 

(5) Es besteht eine 30 tägige Zufriedenheitsgarantie bei dem ersten Auftrag eines Kunden. Der Tag des Kaufes wird als erster Tag gewertet. Innerhalb von 30 Tagen hat die Brand die Möglichkeit den Auftragswert von Nano zurückzufordern, sollte dieser nicht zufriedenstellend sein. Dies ist jedoch nur der Fall wenn höchstens eine Revision in Anspruch genommen wurde. 
Im Falle einer Rückerstattung verliert die Brand sämtliche Nutzungsrechte an den erstellten Inhalten.  

§ 6 Gewährleistung 

(1) Die Brand willig ein, dass sie keinen Anspruch auf die ununterbrochene Verfügbarkeit der Nano Website hat. Unterbrechungen oder Beschränkung der Online-Dienste von Nano sind möglich um beispielweise Wartungen, Fehlerbehebungen oder Updates durchzuführen.
Es besteht daher kein Ausfallsanspruch der Brand, wenn er aus etwaigen Gründen nicht auf die Leistungen von Nano zugreifen kann. 

(2) Rücktrittsrechte der Brand bei Sach- und Rechtsmängeln werden, soweit sie nicht gesetzlich zwingend sind, hiermit ausgeschlossen. 

(3) Nano leistet Gewähr für die Erstellung der vereinbarten Inhalte. 
Entspricht der Inhalt des Postings den vom Brand gemachten Vorgaben und Beschreibungen, so kann die Brand die Abnahme des Posts nicht ablehnen, soweit nicht wesentlich vom ursprünglichen Auftrag abgewichen wurde und nur Beanstandungen hinsichtlich der Erscheinungsform des Posts bestehen, die nicht die vereinbarte Beschaffenheit betreffen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Brand zu den beanstandeten Teilen des Posts keine Vorgaben in seinem Angebot gemacht hat. 

(4) Treten Mängel auf, ist die Brand angehalten diese innerhalb von 7 Tagen nach der Veröffentlichung der Inhalte Nano mitzuteilen. 

(5) Erstellt ein Influencer nicht die ausgemachten Inhalte so erhält das Unternehmen sein Geld zurück.  

§ 7 Haftung 

1) Nano haftet nur im gesetzlich zwingend vorgesehenen Fall, zB für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie im Falle von Personenschäden. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Nano jedoch nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, sowie bei von Nano zu vertretender Unmöglichkeit und bei Verzug. Die Haftung ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen Nano bei Vertragsschluss auf Grund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste. Außerdem haftet Nano für Schäden uneingeschränkt, für die zwingenden gesetzlichen Vorschriften, wie z.B. das Produkthaftungsgesetz, eine Haftung vorsehen. 

(2) Nano haftet nicht für Schäden, die im Zusammenhang mit der Nutzung einer Gegenleistung entstehen. 

(3) Für Verlust von Daten haften wir nur nach Maßgabe der vorstehenden Absätze und nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens der Brand nicht vermeidbar gewesen wäre. 

(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch für Erfüllungsgehilfen von Nano. 

(5) Eine weitergehende Haftung von Nano besteht nicht.
Nano haftet nicht für von der Brand oder dem Influencer erstellte Inhalte.

(6) Versendet die Brand im Zuge der Kampagnendurchführung Produkte oder sonstige Gegenstände an den Influencer, so haftet die Brand alleine für den Zustand der versandten Gegenstände.
Nano übernimmt keine Haftung und keine Gewähr in Bezug auf den Versand und der Qualität des Produktes/Dienstleistung der Brand.  

(7) Sofern nicht anders ausgemacht, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. 

§ 8 Kundenreferenz 

(1) Sofern nichts anderes vereinbart ist oder die Brand nicht ausdrücklich widerspricht, willigt die Brand mit Vertragsschluss ein, als Referenz für Nano zu dienen.

Die Referenzen dürfen dabei sowohl in digitaler als auch in nicht-digitaler Form dargestellt werden. Nano darf bei der Darstellung der Referenz sowohl die Firma des Brands als auch das Logo sowie öffentlich bekannte Informationen wie z.B. die Branche verwenden. 

(2) Die Brand kann die Referenz jederzeit entfernen lassen. Nano wird die Entfernung der Referenz innerhalb von 20 Tagen durchführen. 

§ 9 Geheimhaltung 

(1) Die Brand verpflichtet sich über sämtliche auf Nano veröffentlichten Informationen, Stillschweigen zu bewahren. Insbesondere über Informationen von Preisen und Daten von teilnehmenden Influencern.
Insbesondere betrifft diese Regelung das Verbreiten von Informationen im Internet und sozialen Netzwerken.

(2) Der Brand ist es allerdings gestattet Nano weiterzuempfehlen.

(3) Folgende Punkte sind von der Stillschweigens-Verpflichtung ausgeschlossen: 

  1. a) Informationen die der Brand schon vor der Registrierung bei Nano bekannt waren. 
  2. b) Informationen, die die Brand von Dritten über den Influencer nach der Registrierung erhalten hat.  
  3. c) Allgemein öffentlich bekannte Informationen über einen teilnehmenden Influencer.

(4) Schuldhafte Verstöße gegen diese Regelungen können zu Schadensersatzzahlung führen.  

§ 10 Hinweise zur Datenverarbeitung 

(1) Nano erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten der Brand. Nano beachtet dabei insbesondere die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung.
Ohne Einwilligung der Brand, werden Bestands- und Nutzungsdaten nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung von Telemedien erforderlich ist. 

(2) Ohne die Einwilligung der Brand wird Nano Daten nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen. 

(3) Details sind jederzeit in den Datenschutzbestimmungen von Nano nachzulesen. 

§ 11 Schlussbestimmungen 

(1) Auf Verträge zwischen Nano und der Brand findet das Recht der Bundesrepublik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch. 

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen der Brand und Nano ist Wien. 

(3) Sollten einzelne Bestimmungen der vorliegenden AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der AGB im Übrigen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. 

DEFINITIONEN 

Kampagne
Öffentlich einsehbaren Kooperations-Offerte des werbetreibenden Unternehmens an alle Nutzer (Influencer) der Nano-App die den demographischen Kampagnenbedinungen entsprechen. 

Influencer“ – Werber, Blogger, Videohersteller und sonstige Personen oder Unternehmen die Werbeinhalte (Fotos oder Videos) erstellen, wobei es sich bei den Influencern sowohl um Verbraucher als auch um Unternehmer handeln kann. 

Brands“ – Werbetreibende Unternehmen, die Kampagnen auf Nano veröffentlichen.  

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